Nachhaltigkeit
Omnibus: Wer muss künftig noch berichten?
Die Schwellenwerte der CSRD wurden angehoben. Was das für mittelständische Unternehmen in Österreich bedeutet.
Paul Weber, BSc · 28. Juli 2026 · 4 Minuten Lesezeit
Die Diskussion um das Omnibus-Paket hat viele Unternehmen verunsichert. Wer im vergangenen Jahr mit der Vorbereitung begonnen hat, fragt sich, ob die Arbeit umsonst war. Wer bisher gewartet hat, fragt sich, ob sich das Warten gelohnt hat. Beide Fragen lassen sich beantworten, wenn man zwischen Pflicht und Nachfrage unterscheidet.
Was sich geändert hat
Die Berichtspflicht nach CSRD greift künftig erst bei deutlich größeren Unternehmen. Damit fällt ein erheblicher Teil jener Betriebe aus der Pflicht, die sich nach der ursprünglichen Fassung hätten vorbereiten müssen. Für viele mittelständische Unternehmen in Kärnten und der Steiermark heißt das: keine gesetzliche Verpflichtung mehr.
Warum die Nachfrage bleibt
Die Pflicht verschwindet, der Bedarf nicht. Denn die Unternehmen, die weiterhin berichten müssen, brauchen Daten aus ihrer Lieferkette. Diese Anfragen landen bei ihren Zulieferern, unabhängig davon, ob diese selbst berichtspflichtig sind.
Dasselbe gilt für Banken. ESG-Kennzahlen fließen in die Kreditvergabe ein, weil die Institute selbst regulatorischen Anforderungen unterliegen. Wer keine Zahlen liefert, verhandelt schlechter.
Was wir empfehlen
- Prüfen, ob Sie in der neuen Abgrenzung noch betroffen sind. Das dauert eine Stunde.
- Unabhängig davon eine THG-Bilanz aufbauen. Sie ist die Grundlage für jede Anfrage und für jedes Reduktionsziel.
- Statt eines vollständigen CSRD-Berichts den freiwilligen VSME-Standard prüfen. Er beantwortet die meisten Fragebögen aus Lieferkette und Bankgesprächen.
- Das Datenmodell so aufsetzen, dass es sich jährlich fortschreiben lässt. Der zweite Bericht kostet dann einen Bruchteil des ersten.
Wer bereits begonnen hat, sollte nicht abbrechen, sondern den Umfang anpassen. Die Datenarbeit bleibt in jedem Fall nützlich, nur der Berichtsrahmen ändert sich.
